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Ich habe den Artikel der BILD um den es hier geht gestern als “Dreck” bezeichnet und dafür kassiert.

https://www.tg-me.com/rosenbusch/22329

Wollte deshalb noch ausführen, warum — aber Jessica Hamed hat mir das nun abgenommen:

“Gestern hat die @BILD-Zeitung auf erschütternde Weise eine Anwaltskollegin dafür a den Medienpranger gestellt (und damit auch potentiell gefährdet), dass sie ihre Arbeit gemacht hat.

Die Kollegin Pia Lorenz hat hierzu einen lesenswerten Artikel geschrieben und ua die Stimme des Jura-Professors Christian Wolf eingeholt:

„Er [Wolf] bezeichnet den ‚Angriff der Bild-Zeitung auf die Rechtsanwältin’ gegenüber beck-aktuell als einen Angriff auf alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und auf den Rechtsstaat.“ (1)

Dass Anwält*innen für die Taten (oder die bloßen Vorwürfe dieser) ihrer Mandant*innen gleichsam mitverantwortlich gemacht werden, ist leider nicht neu, auch wenn dieser Angriff eines Leitmediums auf eine Berufsträgerin besonders aggressiv ausfällt.

Als Strafverteidigerin werde ich in jeder Vorlesung, auf jeder Feierlichkeit, bei vielen Gesprächen gefragt, wie ich „das“ (gemeint ist die Verteidigung) mit meinem Gewissen vereinbaren könne. Wie ich „solche“ Menschen verteidigen könne.

Interessanterweise wandelt sich der Blick unmittelbar dann, wenn jemand das erste mal selbst eine Verteidigerin benötigt. Wie schnell man (auch zu Unrecht!!) verdächtigt werden kann, ist vielen gar nicht bewusst.

Ob „schuldig“ oder „unschuldig“ - Wir verteidigen immer Menschen und keine Taten. Damit ist schon alles gesagt.

Jeder Mensch hat in einem Rechtsstaat einen Anspruch auf ein rechtsförmiges Verfahren. Das ist die Lebensader des Rechtsstaats. Und wenn Gesetze lückenhaft sind, Beweise nicht erbracht werden können usw. usf. dann haben Anwält*innen das zum Vorteil ihrer Mandantschaft zu nutzen.

Ob Asylrecht oder Strafrecht. Die schwächere Position hat immer (!) der_die Betroffene - nie der Staat.

#Solingen

(Hamed gendert, ja. Eine ihrer wenigen Schwächen ;) Ich hab es als Zitat so gelassen.)

www.tg-me.com/Rosenbusch
‼️ 3. AfA-Bürgerforum ‼️

In der aktuellen Rechtspolitik beherrschen drei hochbrisante Themen das tägliche Geschehen:

📍Die durch Multipolar freigeklagten und die geleakten RKI-Protokolle.

📍Massive Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit (beispielsweise das Verbot des COMPACT-Verlages durch Innenministerin Faeser am 16. Juli 2024).

📍Die zunehmende Kriegsgefahr in Deutschland.

Im 3. AfA Bürgerforum gehen unabhängige Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA e.V.) auf diese brisanten Themen ein und werden darüber informieren. Zum Thema „Krieg und Frieden“ ist es gelungen, den bekannten Dirk Pohlmann als Gastreferenten zu gewinnen.

Hier gibt’s die Tickets:

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🙏 Wir Anwälte für Aufklärung und das gesamte Organisationsteam sagen herzlichst Danke! 🙏
www.afaev.de
❗️VG Osnabrück legt BVerfG Nachweispflicht zur Entscheidung vor❗️

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Prozess um eine Pflegehelferin an das Bundesverfassungsgericht verwiesen.

Der Landkreis Osnabrück hatte der Frau 2022 die Arbeit untersagt, weil sie nicht gegen Corona geimpft war. Das Gericht kam am Dienstag zu der Einschätzung, dass das Infektionsschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt in der damaligen Fassung vermutlich verfassungswidrig war.
Deshalb soll sich nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.

Im März 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Pflege-Impfpflicht für rechtens erklärt. Wie die Klägerin argumentierte, sei damals bereits bekannt gewesen, dass eine Corona-Impfung Ansteckungen nicht verhindert. Dies gehe aus den in diesem Frühjahr veröffentlichten RKI-Protokollen hervor
.

(Quelle: ndr.de)

Damit sind die RKI-Files erstmalig zum Gegenstand eines Gerichtsverfahrens geworden. Das Gericht ist hier ganz offenbar seiner Aufklärungspflicht vollumfänglich nachgekommen und gibt somit dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, seine eigene Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht aufgrund der neuen Erkenntnisse zu revidieren. Eine Aufhebung der seinerzeitigen Entscheidung des BVerG ist aus Gründen des sog. Rechtsfriedens nicht möglich.

So könnten zahlreiche Betroffene im medizinischen Bereich tatsächlich noch eine gerichtliche Rehabilitation erfahren.

Da eine solche aber nicht in jedem Einzelfall auch zur materiellen Wiedergutmachung führen wird, muss dann die Politik eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, um die Betroffnen zu entschädigen.
❗️Hörtip: Sperrminorität und Revidierung falscher Urteile❗️

Passend zur heutigen Vorlage des VG Osnabrück an das BVerfG erörtert der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, wie ein Urteil auf falschen Tatsachen revidiert werden kann.

Zudem erklärt Vosgerau anschaulich, warum der Begriff „Sperrminorität“ von der Presse gerne als DESTRUKTIVER Begriff im Zusammenhang von den Wahlerfolgen der AFD verwendet wird, obwohl die entsprechenden Regelungen verfassungsrechtlich gerade als KONSTRUKTIVES Element einer parlamentarischen Demokratie geschaffen wurde.

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-03-september-2024
Forwarded from Dr. Christian Knoche
Kommentar zum Vorlagebeschluss des VG Osnabrück vom 3.9.2024:

Wir werden es hoffentlich bald erleben.

Meiner Einschätzung nach muss Stephan Harbarth (amtierender Präsident des BVerfG) jetzt irgendwie sein Gesicht wahren. Wie aber soll er das tun? Die Entscheidung seines 1. Senats zur einrichtungsbezogenen Impflicht war der Tiefpunkt der Rechtsprechung des BVerfG seit der Gründung der Bundesrepublik (komplettes Justizversagen auf gesamter Linie im behaupteten Vertrauen auf eine Behörde / RKI). Das juristische Unwort der Jahre 2020 bis 2023 sollte der Begriff "Einschätzungsprärogative" werden. Aus der gesamten Misere kommt Stephan Harbarth, der vorher nie in seinem Leben Richter war, allenfalls heraus durch einen sofortigen Rücktritt verbunden mit der ehrlichen Bitte um Verzeihung gegenüber allen betroffenen und schwer rechtsverletzten Arbeitnehmern in den Gesundheitsberufen. Und genau das wird voraussichtlich nicht passieren. Dazu ist die Gier nach Macht offenbar zu groß. Wir werden es erleben.

Der jetzige Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist mutig und überfällig. Da besitzt ein Präsident eines kleinen Verwaltungsgerichts mehr Courage als der oberste Richter dieses Landes. Chapeau 🙏 Nach Christian Dettmar aus Weimar ein weiterer Richter mit Mut, Anstand und juristischem Feingefühl. Ich habe große Achtung vor solchen Juristen und ihren Entscheidungen. Dafür habe ich jahrelang Rechtswissenschaft studiert und im Beruf der Juristen mit Engagement gerne gearbeitet, bis Stephan Harbarth auf den Plan trat. Chapeau heute nach Osnabrück.

Jetzt liegt "der Ball" bei Präsident Harbarth. Doch er kann nach dem Gesetz der Logik nur noch verlieren. So oder so. Bedanken können wir uns alle bei Angela Merkel, die uns diesen Präsidenten beschert hat. Die Justizgeschichte wird es vielleicht einmal objektiv betrachten, es sei denn Stephan Harbarth fälscht seine Geschichte selbst. Historiker aufgepasst.

Dr. Christian Knoche
AfA.
❗️Wortprotokoll der Befragung von RKI-Präsident Schaade❗️

RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“

„Nius“ veröffentlicht das von Datenanalyst Tom Lausen verfasste Wortprotokoll der gestrigen Befragung der RKI-Präsidenten L. Schade durch den Vorsitzenden am VG Osnabrück.

Es zeigt eindrucksvoll, wie tief sich das Gericht zuvor in die Materie eingearbeitet und so sein „Job“ gemacht hat.

Das VG Osnabrück hat somit in rechtshistorischer Erstmaligkeit die Aufarbeitung des Coronaunrechts begonnen und anderen Gerichten somit Anschauungsunterricht erteilt.

https://www.nius.de/articles/rki-chef-gesteht-vor-gericht-politische-einflussnahme-selbstverstaendlich-weisungen-nehmen-wir-entgegen/8b75463b-bf64-4910-adbb-b88fd39fbdea
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch in Berlin

Am heutigen Freitag, dem 06.09.2024, wurde Stephan Bergmann vom Vorwurf der versuchten Bestechung in einem besonders schweren Fall vom AG Tiergarten (endlich) freigesprochen.

Hintergrund ist eine Szene auf der Bühne der „Querdenken-Demonstration“ am 1. August 2020. Hier soll der Mandant versucht haben, den Beamten mit einem Geldversprechen von 1,3 Mio EUR dazu zu bewegen, die angekündigte Auflösung der Versammlung nicht auszusprechen.

Das Video mit dieser Auflösungsszene ist durchaus als historisch zu bewerten und kann 👉 hier nochmals in Erinnerung gerufen werden.

Nach einer über dreijährigen gerichtlichen Odyssee wurde heute dem Mandanten nun endlich durch das AG Tiergarten Gerechtigkeit zuteil.

Dabei ist die Historie in diesem Fall durchaus bemerkenswert: zunächst hatte das Amtsgericht die Anklage nicht zugelassen. Die hiergegen eingelegten Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht hatte Erfolg, weshalb der Mandant daraufhin - wiederum vom Amtsgericht - zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Nach dieser Verhandlung wurde Bergmann sogar für einen Tag inhaftiert.

Die hiergegen von der Verteidigung eingelegte Sprungrevision vor dem Kammergericht Berlin war erfolgreich, sodass heute abermals vor dem Amtsgericht verhandelt wurde und Bergmann endlich freigesprochen wurde.

Im Wesentlichen wurde ihm zugute gehalten, dass er natürlich keinen Einfluss auf die Menschen und deren Spendenbereitschaft haben konnte. Zudem gab der Beamte auch an, den Mandanten gar nicht gehört zu haben.

Alles in allem ein weiteres Beispiel für eine in der Coronazeit irrsinnige Strafjustiz, die vor allem durch den übermäßigen Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaften aus dem Ruder gelaufen ist.

Im heutige Interview erzählt Stephan Bergmann seine Eindrücke von diesem Verfahren, das hoffentlich nicht von der StA in die Berufung getrieben wird, damit er nun endlich seinen Frieden finden kann.

( 👉👉 zum Interview)
❗️FDP nicht in der RBB-Runde dabei❗️

Die FDP wird vorerst nicht beim „Kandidatencheck“ des RBB im Vorfeld der Landtagswahl in Brandenburg dabei sein.

Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschluss vom 4. September 2024 einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ einzuladen.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl am 22. September 2024:

Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über 5 % liegen. Beide Kriterien treffen auf die FDP nicht zu
.

Zur Begründung der Ungleichbehandlung führt das Gericht aus:

Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen."

(Quelle 👉 verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de)

Mit dieser Entscheidung fällt die FDP nun auch juristisch im Osten Deutschland endgültig in die Bedeutungslosigkeit.

Der Niedergang der ehemaligen selbsternannten „Grundrechtspartei“ setzt sich so ungehindert fort.

Viele sehen das als logische Konsequenz aus der Regierungsbeteiligung im Bund, in der sich die Partei von Grünen und SPD die Butter vom Brot hat nehmen lassen. Sie hat so ihre Glaubwürdigkeit insbesondere bei der bürgerlichen Wählerschicht schlichtweg verspielt.

Es braucht dennoch eine (neue) liberale Kraft in Deutschland, die wirklich für Freiheits- und Grundrechte einsteht. Die FDP wird diese Lücke, welche sie selbst verschuldet hinterlässt, nach der Bundestagswahl 2025 nicht mehr füllen können. Sie wird definitiv in der Untiefen der Geschichtsbücher zu Recht verschwinden.
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Forwarded from Immer Gesund
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Wenn Sie mit den folgenden Erkrankungen zu tun haben, empfehlen wir Ihnen dieses Video anzuschauen:

Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung COPD
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Weitere Informationen finden Sie im Video vom Dr. Schiffmann.

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❗️Fragwürdiger SEK-Einsatz bei einem Nichtbebeschuldigten❗️

Immer mehr Durchsuchungsanordnungen bei sog. Tatunverdächtigen werden mithilfe von SEKs vollzogen dabei handelt es sich in der Regel lediglich um Zeugen in dem Ermittlungsverfahren.

Man fragt sich: Warum haben die nicht einfach geklingelt ?

Ein (trauriger) Höhepunkt ereignete sich bei einer solchen Durchsuchung gem. § 103 StPO am 22. März 2023 in Reutlingen. Dieser Einsatz eskalierte nach dem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung des Tatunverdächtigen. am Ende wurden sowohl dieser als auch ein Beamter schwer verletzt.

Diese Durchsuchung wird derzeit im Rahmen des sog. Prinz Reuß-Verfahrens von dem OLG Stuttgart ins Visier genommen. Es scheint, als ob hier einige Merkwürdigkeiten zutage treten (werden).

Details hierzu 👉 stuttgarter-nachrichten.de

Offenbar - und das ist gut so - ist dem Vorsitzenden des OLG-Senates an einer umfassenden Aufklärung dieser Durchsuchungen sehr gelegen und will eine umfangreiche Beweisaufnahme hierzu durchführen.

So ist bereits der Umstand, dass der SEK-Einsatzleiter vorschlug, den Tatunverdächtigen auf dem Weg zur Arbeit anzuhalten und ihm den Durchsuchungsbeschluss zu eröffnen, von höchster Brisant im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Und ganz offenbar weiß die Staatsanwaltschaft nicht so ganz, welche Person eigentlich für den Einsatz vor Ort verantwortlich war. Oder will sie das nicht (mehr) wissen, um diese Person nicht als Zeugen vor Gericht aussagen lassen zu müssen ?

Ein spannender - wenngleich trauriger - Teilaspekt in einem der umfangreichsten Strafverfahren der Deutschen Nachkriegsjustiz.
❗️Hörtip❗️

Der Rechtsstaat: überforderte Justitia – Akupunkturnadeln statt Schwert?

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Karl Lauterbach, Jens Spahn und die Mitglieder der Bundesregierungen Strafanzeige erstattet. Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, einer der Anzeigeerstatter.

Über den schwer erträglichen Inhalt eines Kommentars der ZDF-Chefredaktorin Bettina Schausten unterhalten wir uns mit Rechtsanwalt Markus Haintz aus Köln. Er hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung angebracht.

Wegen der Zunahme der Gewalt- und Clankriminalität in Wien fordert der Chef der Freiheitlichen Partei einen „Assistenzeinsatz“ des Bundesheers im Innern. Wie es um die Sicherheit der Stadt und um den Rechtsstaat bestellt ist, erläutert Rechtsanwalt Sascha Flatz, der in Wien arbeitet und lebt.

Ulrich Fischer macht sich Gedanken über einen Akt der gesetzgeberischen Selbstbeschränkung: Was wäre davon zu halten, wenn ein Jahr lang keine neuen Gesetze beschlossen würden? Eine Art „Sabbatical“ für den Gesetzgeber

Moderation:
Rechtsanwalt Michael R. Moser

https://kontrafunk.radio//de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-ueberforderte-justitia-akupunkturnadeln-statt-schwert
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❗️Der Wegscheider ist zurück❗️

„Sommerloch!“

Im ersten Kommentar nach der Sommerpause werfen wir heute einen analytischen Blick auf den durchaus ereignisreichen Sommer 2024, der viel mehr zu bieten hatte, als das Sommerlich vergangener Jahre.

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa202srv5cxccz8r7h1j/
Forwarded from Immer Gesund
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Extra dafür hat Dr.Schiffmann, zusammen mit Heilnatura, ein Produkt mit dem Namen "SpikeProtect" entwickelt.

In diesem Video erläutert Dr. Schiffmann die häufigsten Fragen zu Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Nattokinase, einem Bestandteil des innovativen Produkts SpikeProtect.

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❗️FDP scheitert erneut vor Gericht in Brandenburg❗️

Die FDP ist nun endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun zu einer TV-Sendung einzuladen (Beschl. v. 13.09.2024, Az. OVG 3 S 103/24).

Nach dem redaktionellen Konzept der Sendung dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 Prozent der Stimmen erhalten. Dies sei laut dem OVG verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden.

Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) des RBB gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl. Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung daher angemessen berücksichtigt.
Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich sei. Im Konzept der Wahlberichterstattung werde die FDP jedoch in anderen Formaten mit ihren Positionen und Kandidaten berücksichtigt.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.


(Quelle 👉 lto.de)

Die selbsternannte (ehemalige) Grundrechtspartei steht damit weiterhin am Abgrund Ihrer Existenz.

Zumindest im Osten Deutschlands geht die Wählerschaft davon aus, dass es einer rein zur Mehrheitsbeschaffung verkommenen Partei nicht weiter bedarf.

Dabei waren es Genscher, Baum und später auch Westerwelle, die den Freiheitsgedanken in die neuen Bundesländer getragen haben. Mit dem Nachfolgepersonal verbinden die Menschen im Osten der Republik offenbar nicht diesen Freiheitsgedanken.

Wohl zu recht…
Forwarded from Immer Gesund
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❗️News - PRODUKTEINFÜHRUNG- „AbwehrPlus“ von Dr. Schiffmann❗️

Heilnatura präsentiert „Abwehr Plus“ von Dr. Schiffmann.

AbwehrPlus empfohlen für:

- Stärkung des Immunsystems: Die Kombination aus Vitamin C, Echinacea und Vitamin D3 hilft Ihnen, um Ihr Immunsystem zu stärken, besonders in Zeiten erhöhter Anfälligkeit für Erkältungen und Grippe.

- Unterstützung der Atemwege: Thymian und Efeu sind besonders hilfreich bei der Unterstützung der Atemwege, insbesondere bei Husten und bronchialen Beschwerden.

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- Personen, die ihr Immunsystem stärken möchten.
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen:
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist.
Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig.
§ 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen.
§ 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht.
§ 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort.
Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
❗️Bayern-Söder will offene Coronaverfahren einstellen❗️

Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern sollen eingestellt werden. «Es gibt immer noch Verfahren aus der alten Zeit, wo die großen Beschwerden mit Corona waren: Bußgeldverfahren. Und diese Bußgeldverfahren, die offenen Verfahren, werden jetzt eingestellt und beendet», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz.

Auf die Frage, wie die Einstellung der Verfahren konkret ablaufen soll, ging Söder in einer nachfolgenden Pressekonferenz nicht im Detail ein. Er verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. «Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss.»

Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt der Aspekt Gleichbehandlung für Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. «Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten», lautet die Forderung vom Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen.

(
Hervorhebungen durch den Kanalinhaber Quelle 👉 welt.de)

Hätte Herr Söder doch nur geschrieben:

„… dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle auch mal Fehler gemacht hat.“

Die (wahltaktische) Forderung der FDP ist natürlich zu begrüssen - dann aber nicht nur die Bußgelder, sondern auch die Erstattung ALLER Kosten der Betroffenen !
❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute:


Durchsetzungsformen

Recht besteht in Regeln des Verhaltens und der Entscheidung, die zwangsweise durchgesetzt werden können, manchmal aber auch unbeachtet bleiben.

Rupert Scholz bekundet, dass Asyl- und Ausländerrecht an den Grenzen seit Jahren nicht mehr durchgesetzt worden ist, Friedemann Däblitz denkt über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zu Regeln nach, durch die Impfzwang bis in die letzte Woche der befristeten Geltung durchgesetzt werden sollte, und Ulrich Fischer berichtet von einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, mit der Arbeitnehmerrechte durchgesetzt werden mussten.

Carlos Gebauer kommentiert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Arzthaftung bei Corona-Injektionen.

Moderation:
Thomas M. Seibert

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2024/09/29 12:24:28
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