💥💥💥 СDU-Minister Reul will mehr Messerstecher in Bus und Bahn bringen…
...mit Hilfe von Führerschein-Entzug – dessen Folgen er offenbar nicht kapiert.
Unsere Politik übertrifft jede Satire. Was kommt als Nächstes? 2G für Messerstecher, 2G plus für Vergewaltiger? Dem Wahnsinn sind keine Grenzen mehr gesetzt…Hier mein neuer Beitrag: https://reitschuster.de/post/сdu-minister-reul-will-mehr-messerstecher-in-bus-und-bahn-bringen/
Ihr🔻wollt mehr🔻erfahren
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💥💥💥 AfD könnte in Sachsen doch die Sperrminorität bekommen!
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Forwarded from Carsten Jahn - TEAM HEIMAT
💥MINDERHEITSREGIERUNG MIT LINKER DULDUNG?💥
Wunderbar, so schlägt die CDU zwei Fliegen mit einer Klappe. Brandmauer gegen Rechts, Unvereinbarkeit mit Links, aber sich von Links dulden lassen, das läuft.
SchwarzRotLinks mit linker Duldung.
Diesen Eiertanz kann man sich nicht ausdenken.
🦅#TEAMHEIMAT🇩🇪
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💥💥💥 BREAKING 💥💥💥
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück verhört den Chef des RKIs Lars Schaade zwei Stunden lang zu den RKIFiles.
Damit sind die RKIFiles als Beweismittel vor Gericht zugelassen.
Quelle und weitere Infos ⬇️
https://www.tg-me.com/TomLausen/644
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Das Verwaltungsgericht in Osnabrück verhört den Chef des RKIs Lars Schaade zwei Stunden lang zu den RKIFiles.
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Forwarded from Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor
PRESSEINFORMATION NR. 19-2024
OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
PRESSEINFORMATION NR. 19-2024
OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).
Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.
Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
Forwarded from Der Runde Tisch (der-runde-tisch.com)
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🇩🇪❌ RUNDER TISCH ❌🇩🇪 KOMMENTAR NACH DER WAHL‼️JETZT BIN ICH GESPANNT WAS VON DER DEMOKRATIE ÜBRIG BLEIBT ‼️KAMPF UM DIE FUTTERTRÖGE‼️
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Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
🟥 Die unmenschliche Behandlung unseres Anwaltskollegen Reiner Füllmich in der JVA Göttingen macht uns Anwälte seit Monaten sehr betroffen und zeigt, dass unser Rechtsstaat seine Rechtsstaatlichkeit nur vortäuscht, was mich seit 4 Jahren zutiefst entsetzt - von Tag zu Tag mehr. Denn ein Rechtsstaat schützt die Menschenwürde, die als unveräußerliches und unabdingbares Menschenrecht in Artikel 1 unseres Grundgesetzes mit Ewigkeitsgarantie verankert ist. Ein Rechtsstaat würde die Menschenwürde achten und niemals so sehr mit Füßen treten, wie hier in dieser Situation, die nur beispielhaft für den zutiefst unwürdigen Umgang des Staates mit Reiner Füllmich ist.
🌹🌹 Der Tod einer Mutter ist immer ein gravierendes Ereignis, für jeden von uns.
Lieber Reiner, es sind wahrlich sehr schwere Zeiten für Dich - und wir schicken Dir unser herzliches Beileid, verbunden mit dem Wunsch und der Überzeugung, dass Du auch diesen schweren Verlust und diese unfassbaren Umstände bewältigen wirst und daraus noch stärker hervorgehen wirst!
Was können wir Anwälte tun, damit Du zumindest in würdiger Weise an der Trauerfeier für Deine Mutter teilnehmen kannst?
🌹🌹 Herzliche Grüße von Beate Bahner und den Kollegen der Anwälte für Aufklärung!
🌹🌹 Der Tod einer Mutter ist immer ein gravierendes Ereignis, für jeden von uns.
Lieber Reiner, es sind wahrlich sehr schwere Zeiten für Dich - und wir schicken Dir unser herzliches Beileid, verbunden mit dem Wunsch und der Überzeugung, dass Du auch diesen schweren Verlust und diese unfassbaren Umstände bewältigen wirst und daraus noch stärker hervorgehen wirst!
Was können wir Anwälte tun, damit Du zumindest in würdiger Weise an der Trauerfeier für Deine Mutter teilnehmen kannst?
🌹🌹 Herzliche Grüße von Beate Bahner und den Kollegen der Anwälte für Aufklärung!
💥💥💥 Karlsruhe / Weimar.
(multipolar)
In der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Urteil des Erfurter Landgerichts gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft (GBA), Dr. Tobias Handschell, vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Aufhebung des Urteils sowie ein neues Hauptverfahren beantragt. Wie das Onlinemagazin „Legal Tribune Online“ berichtet (28. August), sei der objektive Tatbestand aus Sicht Handschells zwar klar erfüllt. Es fehlten in der Urteilsbegründung jedoch Ausführungen, welche den Vorsatz der Tat begründen.
Der während der Verhandlung als Prozessbeobachter anwesende Rechtsanwalt Michael R. Moser wies in einem Interview mit dem Radiosender „Kontrafunk“ (29. August) darauf hin, dass im Urteil des Landgerichts Erfurt ein „derber Fehler“ passiert sein muss.....
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0097
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(multipolar)
In der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Urteil des Erfurter Landgerichts gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft (GBA), Dr. Tobias Handschell, vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Aufhebung des Urteils sowie ein neues Hauptverfahren beantragt. Wie das Onlinemagazin „Legal Tribune Online“ berichtet (28. August), sei der objektive Tatbestand aus Sicht Handschells zwar klar erfüllt. Es fehlten in der Urteilsbegründung jedoch Ausführungen, welche den Vorsatz der Tat begründen.
Der während der Verhandlung als Prozessbeobachter anwesende Rechtsanwalt Michael R. Moser wies in einem Interview mit dem Radiosender „Kontrafunk“ (29. August) darauf hin, dass im Urteil des Landgerichts Erfurt ein „derber Fehler“ passiert sein muss.....
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👊👊👊 Impfpflicht und Lügen der Politik: Markus Lanz platzt der Kragen
Was war da gestern bei Markus Lanz los? In der gestrigen Sendung platzte ihm plötzlich der Kragen in Bezug auf die Impfpflicht und die ständigen Versprechungen und Lügen der Politik. Hat Lanz das Schauspiel durchschaut oder ist es doch nur eine kluge Taktik, sich der neuen Stimmungslage im Land anzupassen?
⚠️ Freude ist angesagt, aber Vorsicht geboten. Diesen Ausschnitt aus der Sendung „Markus Lanz“ müssen Sie aber gesehen haben!
https://www.tg-me.com/auf1tv/9735
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⚠️😂⚠️ Es ist ein Intelligenz Test!
📣 Magnet und Soufi-Siavash zum aktuellen Maskenwahn und Impfaufruf
Der erneute Maskenwahn und die Aufforderung zur Impfung ist völlig verrückt. AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet und Kayvan Soufi-Siavash haben dazu eine spontane, aber klare Botschaft.
https://www.tg-me.com/auf1tv/9738
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Lesenswerte Pressemitteilung des VG Osnabrück zur Vorlage an das #Bundesverfassungsgericht:
„Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. (…) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html
Meine Einordnung:
Das VG baut dem BVerfG (und vlt auch sich selbst) eine goldene Brücke. Man kann nun in den Augen der interessierten Öffentlichkeit so tun, als sei man „verarscht“ worden.
Indes: Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung war immer schon in Frage zu stellen❗️
Die Gerichte schrieben - so auch das Bundesverfassungsgericht - ständig:
„Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung [des RKI, Anm. des Verfassers], die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.“
Dabei war mit der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministers über das RKI die Missbrauchsgefahr bereits im Gesetz angelegt.
Hierzu schrieb ich in meinem Diskussionspapier „Lehren aus der Pandemie“ am 30. März 2024:
„§ 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes definiert das Robert Koch Institut als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Die Zuordnung zum Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums bringt die Befugnis des Ministers mit sich, das Verwaltungshandeln der beaufsichtigten Behörde zu lenken. Er ist es, der das „zweckmäßige Verwaltungshandeln“ bestimmen darf. Worauf sich die Zweckmäßigkeit zu beziehen hat, ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Behörde.
Im Falle des RKI sind dies epidemiologische Untersuchungen einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information – auch – der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 4 BGA-NachfG).
Die Zweckmäßigen epidemiologischen Untersuchungen, die zweckmäßige Erkennung und die zweckmäßige Bewertung von Risiken, darf also (wenn er will) der Gesundheitsminister im Wege der Fachaufsicht (z.B. durch Weisungen) bestimmen. So ergibt sich das aus dem Gesetz.
Das Problem dabei: Das kann der Bundesminister doch gar nicht einschätzen. Gerade hieraus ergibt sich die Daseinsberechtigung des Instituts. Untersuchungen und Risikobewertung – das sind Aufgaben, die unvoreingenommen und redlich um Wissenschaftlichkeit bemüht ausgeübt werden müssen. Die Zuordnung des RKI zum Gesundheitsminister mit seinen Einflussmöglichkeiten steht dem entgegen.
Dies ist ein gesetzlicher Konstruktionsfehler, der auch von kritischen Stimmen aus dem „Wissenschaftsbetrieb“ so benannt wird.
Im diesem Konstruktionsfehler ist die Missbrauchsgefahr bereits angelegt.“ (🔗️️-> zum Diskussionspapier)
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass das Pandemie-Narrativ zerstört werden muss. (X🔗) @RA_Friede
„Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. (…) Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html
Meine Einordnung:
Das VG baut dem BVerfG (und vlt auch sich selbst) eine goldene Brücke. Man kann nun in den Augen der interessierten Öffentlichkeit so tun, als sei man „verarscht“ worden.
Indes: Die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung war immer schon in Frage zu stellen❗️
Die Gerichte schrieben - so auch das Bundesverfassungsgericht - ständig:
„Anhaltspunkte für eine insoweit unzureichende Aufgabenerfüllung [des RKI, Anm. des Verfassers], die Anlass für eine Begrenzung des Beurteilungs- und Einschätzungsspielraums des Gesetzgebers sein könnten, seien schon angesichts des dynamischen Pandemieverlaufs mit dem Auftreten mehrerer Virusvarianten nicht ersichtlich.“
Dabei war mit der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministers über das RKI die Missbrauchsgefahr bereits im Gesetz angelegt.
Hierzu schrieb ich in meinem Diskussionspapier „Lehren aus der Pandemie“ am 30. März 2024:
„§ 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes definiert das Robert Koch Institut als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Die Zuordnung zum Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums bringt die Befugnis des Ministers mit sich, das Verwaltungshandeln der beaufsichtigten Behörde zu lenken. Er ist es, der das „zweckmäßige Verwaltungshandeln“ bestimmen darf. Worauf sich die Zweckmäßigkeit zu beziehen hat, ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Behörde.
Im Falle des RKI sind dies epidemiologische Untersuchungen einschließlich der Erkennung und Bewertung von Risiken sowie der Dokumentation und Information – auch – der Öffentlichkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 4 BGA-NachfG).
Die Zweckmäßigen epidemiologischen Untersuchungen, die zweckmäßige Erkennung und die zweckmäßige Bewertung von Risiken, darf also (wenn er will) der Gesundheitsminister im Wege der Fachaufsicht (z.B. durch Weisungen) bestimmen. So ergibt sich das aus dem Gesetz.
Das Problem dabei: Das kann der Bundesminister doch gar nicht einschätzen. Gerade hieraus ergibt sich die Daseinsberechtigung des Instituts. Untersuchungen und Risikobewertung – das sind Aufgaben, die unvoreingenommen und redlich um Wissenschaftlichkeit bemüht ausgeübt werden müssen. Die Zuordnung des RKI zum Gesundheitsminister mit seinen Einflussmöglichkeiten steht dem entgegen.
Dies ist ein gesetzlicher Konstruktionsfehler, der auch von kritischen Stimmen aus dem „Wissenschaftsbetrieb“ so benannt wird.
Im diesem Konstruktionsfehler ist die Missbrauchsgefahr bereits angelegt.“ (🔗️️-> zum Diskussionspapier)
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass das Pandemie-Narrativ zerstört werden muss. (X🔗) @RA_Friede
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Friedemann Däblitz
Ganz Deutschland wartet auf die entschwärzten #RKI-Protokolle.
Damit das Thema solange nicht in Vergessenheit gerät, habe ich ein Diskussionspapier erstellt:
„Vier Lehren aus der „Pandemie“, für die es keine „Entschwärzung“ der #RKIFiles braucht“.
Damit…
Damit das Thema solange nicht in Vergessenheit gerät, habe ich ein Diskussionspapier erstellt:
„Vier Lehren aus der „Pandemie“, für die es keine „Entschwärzung“ der #RKIFiles braucht“.
Damit…
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Forwarded from Paul Brandenburg
Brennender Herbst
In Brasilien läuft der Test für ein “X”-Verbot.
In Großbritannien läuft der Test für ein generelles Verbot regierungskritischer Versammlungen(“Get the rot of society” – O-Ton Premier Keir Starmer).
In Deutschland läuft der Test für offene Wahlmanipulation (“Softwarefehler”). Der Test für die absolute Polizeiherrschaft (“verdeckte Durchsuchungen”) ist dort ebenso angekündigt, wie die Übernahme des “X”-Verbotes für die ganze “EU”.
Dänemark hat zusätzlich das Verbot von “Telegram” & “Signal” angekündigt.
Man muss kein Hellseher sein um sagen zu können: in diesem Herbst brennen entweder die Paläste des WEF-Deep-State oder jeder Rest unserer Freiheit wird zu Asche.
In Brasilien läuft der Test für ein “X”-Verbot.
In Großbritannien läuft der Test für ein generelles Verbot regierungskritischer Versammlungen(“Get the rot of society” – O-Ton Premier Keir Starmer).
In Deutschland läuft der Test für offene Wahlmanipulation (“Softwarefehler”). Der Test für die absolute Polizeiherrschaft (“verdeckte Durchsuchungen”) ist dort ebenso angekündigt, wie die Übernahme des “X”-Verbotes für die ganze “EU”.
Dänemark hat zusätzlich das Verbot von “Telegram” & “Signal” angekündigt.
Man muss kein Hellseher sein um sagen zu können: in diesem Herbst brennen entweder die Paläste des WEF-Deep-State oder jeder Rest unserer Freiheit wird zu Asche.
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Wortprotokoll der Befragung von RKI-Präsident Schaade❗️
RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“
„Nius“ veröffentlicht das von Datenanalyst Tom Lausen verfasste Wortprotokoll der gestrigen Befragung der RKI-Präsidenten L. Schade durch den Vorsitzenden am VG Osnabrück.
Es zeigt eindrucksvoll, wie tief sich das Gericht zuvor in die Materie eingearbeitet und so sein „Job“ gemacht hat.
Das VG Osnabrück hat somit in rechtshistorischer Erstmaligkeit die Aufarbeitung des Coronaunrechts begonnen und anderen Gerichten somit Anschauungsunterricht erteilt.
https://www.nius.de/articles/rki-chef-gesteht-vor-gericht-politische-einflussnahme-selbstverstaendlich-weisungen-nehmen-wir-entgegen/8b75463b-bf64-4910-adbb-b88fd39fbdea
RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“
„Nius“ veröffentlicht das von Datenanalyst Tom Lausen verfasste Wortprotokoll der gestrigen Befragung der RKI-Präsidenten L. Schade durch den Vorsitzenden am VG Osnabrück.
Es zeigt eindrucksvoll, wie tief sich das Gericht zuvor in die Materie eingearbeitet und so sein „Job“ gemacht hat.
Das VG Osnabrück hat somit in rechtshistorischer Erstmaligkeit die Aufarbeitung des Coronaunrechts begonnen und anderen Gerichten somit Anschauungsunterricht erteilt.
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NiUS.de
RKI-Chef gesteht vor Gericht politische Einflussnahme: „Selbstverständlich, Weisungen nehmen wir entgegen“ | NIUS.de
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⚠️💥⚠️ Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Basis der RKI-Files für verfassungswidrig. Im Apollo News-Gespräch erklärt Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler, warum diese Entscheidung eine Wende in der Aufarbeitung sein könnte.
https://apollo-news.net/gericht-zerlegt-bundesregierung-prof-boehme-nessler-im-interview
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Forwarded from Der Runde Tisch (der-runde-tisch.com)
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🇩🇪❌ RUNDER TISCH - MEINUNG❌🇩🇪 MAN BASTELT SICH DIE WAHLERGEBNISSE ZUSAMMEN WIE MAN WILL‼️DAS BÜRGER VOTUM INTERESSIERT DIE ANTIDEMOKRATEN NICHT IM GERINGSTEN ‼️WER DAS IMMER NOCH NICHT ERKENNT DER HAT DIE REALITÄT VERPENNT‼️
👉🏻 Studien, Urteile, Infos: Der-Runde-Tisch.com
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Forwarded from AUF1
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💥 Sachsen: Wahl-Beteiligung von über 100 Prozent
Eine solche offizielle Wahlbeteiligung gab es nicht einmal in der DDR. In gleich drei Orten in Sachsen übersteig die Wahlbeteiligung die 100-Prozent-Marke.
👉🏻 Wenn Sie von der Manipulation der Systemmedien genug haben, wechseln Sie zu www.auf1.tv oder auf Telegram: www.tg-me.com/auf1tv
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😂😂😂 #grünermist
Bei negativen Strompreisen sollen Strom-Einspeiser künftig Geld zahlen. Damit solle die Einspeisung unterbunden werden. Gleichzeitig will man auf diese Weise die Investitionen in Speichermöglichkeiten erhöhen und das Nutzerverhalten der Stromerzeuger beeinflussen. Ursache sind die die explodierenden Kosten für die Einspeisevergütung.
Quelle
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Forwarded from Paul Brandenburg
Ausländer, die
legal einwandern,
ihr Gastland schätzen,
dort arbeiten und Steuern zahlen und
sich der dortigen Gesellschaft und Kultur anschließen möchten,
gehören zum wertvollsten, was ein Land gewinnen kann.
Ausländer, die
illegal eindringen,
auf ihr Gastland herabschauen,
von Sozialleistungen oder Kriminalität leben,
die dortige Gesellschaft und Kultur verachten,
gehören zum schädlichsten, was einem Land widerfahren kann.
Diese Illegalen sind Invasoren. Sie müssen bekämpft werden.
#MigrantenFürRemigration
legal einwandern,
ihr Gastland schätzen,
dort arbeiten und Steuern zahlen und
sich der dortigen Gesellschaft und Kultur anschließen möchten,
gehören zum wertvollsten, was ein Land gewinnen kann.
Ausländer, die
illegal eindringen,
auf ihr Gastland herabschauen,
von Sozialleistungen oder Kriminalität leben,
die dortige Gesellschaft und Kultur verachten,
gehören zum schädlichsten, was einem Land widerfahren kann.
Diese Illegalen sind Invasoren. Sie müssen bekämpft werden.
#MigrantenFürRemigration
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⚠️⚠️⚠️ Stefan Magnet: Wähler haben genug von irrer Migrations- und Klima-Politik
Ampel abgewählt: Was bedeutet diese Wahl für das System? Und was wird das angeschlagene Politkartell nun tun? Exklusive Analyse von AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet.
https://www.tg-me.com/auf1tv/9716
Ihr🔻wollt mehr🔻erfahren
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🇩🇪 https://www.tg-me.com/LKNews2/ 🇩🇪
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