Harsche Kritik an Polizeiüberwachung keine Beleidigung
Am 1. Oktober 2024 fand vor dem Amtsgericht München eine denkwürdige Strafverhandlung wegen Beleidigung statt. Angeklagt war der Rechtsanwalt Dr. Rudolf King, der am 17.2.2024 während der Münchner Sicherheitskonferenz am Rande eines zum Frieden mahnenden Umzuges, in dessen Nähe er zufällig geraten war, einem Polizeibeamten mehrere Sekunden lang den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt, ihn also nach § 185 StGB beleidigt haben soll.
Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte King Einspruch eingelegt, so dass es zur mündlichen Verhandlung vor ca. 20 Zuschauern kam. Die junge Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft München I wurde von einer noch jüngeren Referendarin begleitet. Strafrichter war Richter am Amtsgericht Schmitt. Dr. King verteidigte sich selbst.
https://www.ralphbernhardkutza.de/harsche-kritik-an-polizeiuberwachung-keine-beleidigung/
Am 1. Oktober 2024 fand vor dem Amtsgericht München eine denkwürdige Strafverhandlung wegen Beleidigung statt. Angeklagt war der Rechtsanwalt Dr. Rudolf King, der am 17.2.2024 während der Münchner Sicherheitskonferenz am Rande eines zum Frieden mahnenden Umzuges, in dessen Nähe er zufällig geraten war, einem Polizeibeamten mehrere Sekunden lang den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt, ihn also nach § 185 StGB beleidigt haben soll.
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RBK
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Ein Beitrag von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Haintz.Media
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