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Forwarded from Immer Gesund
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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet

#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.

Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.

Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.

Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.

Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.

Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.

Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.

Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.

Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.

Markus Haintz
Rechtsanwalt"
Da ich vielfach gefragt wurde, ob man mich bezüglich der Strafanzeige gegen #Schausten und anderer Strafanzeigen unterstützen kann. Ja, kann man.

Ich habe die Strafanzeige am Montagmorgen zwischen 3:00 Uhr und 6:15 Uhr geschrieben, weil es nötig war und weil es sonst keiner tut. Andere Arbeit bleibt dann wie so oft liegen, mit der ich eigentlich mein Geld verdiene.
Wenn ihr diese und andere Nachtschichten würdigen wollt, dann am besten, indem ihr unser Medienprojekt HAINTZ.media unterstützt, damit wir euch dauerhaft und finanziell planbar mit unabhängigen Informationen versorgen können. Am nächsten Wochenende berichten wir aus Brasilien, ihr dürft gespannt sein.

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**Verwaltungsgsericht Osnabrück, ich bin vor Ort.**

Prof. Dr. Schaade, der Präsident des RKI hat einen Aufpasser dabei. Die durch die massiven Schwärzungen der RKI Protokolle bekannt gewordene Kanzlei Raue.

Wir sind gespannt, was heute geschwärzt wird…
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"Der mit den meisten demokratischen Stimmen ist momentan Mario Voigt." Sind alle AfD Wähler in Thüringen undemokratisch? #ReformOerr #OerrBlog

Kommentar: Nein, der Moderator der Tagesschau ist offenbar ein Demokratiefeind oder hat Demokratie intellektuell nicht verstanden.

PS: ich warte dann auf die Anzeige und die Abmahnung. Wir sehen uns gerne vor Gericht.
#Landtagswahlen: Implosion der Ampel oder wird erneut unbehelligt weiter regiert?
 
Die ZDF-„Elefantenrunde“ liefert das Gegenteil einer fundierten Debatte, nachdem im Osten der Regierung eine Absage erteilt wurde, die deutlicher nicht sein könnte.


Erster Teil einer Analyse zu den Landtagswahlen im Osten Deutschlands von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZ.media


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Macrons Rhetorik – ein Hohn in den Ohren der Serben
 

Der französische Präsident hätte offenbar gerne, dass Serbien sich den westlichen Interessen unterordnet.


Ein Gastbeitrag von Dejan Lazić, weiterlesen auf HAINTZ.media


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Es ist im Moment ziemlich auffällig, dass große internationale Kanäle aus der ganzen Welt die Situation in Deutschland kommentieren. Teils auch auf Deutsch.

Hier US-Whistleblower Edward Snowden, der auf X 6 Millionen Abonnenten hat. Er antwortet auf Zero Hedge, der 2 Millionen hat.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Laut Tom Lausen legt das VG Osnabrück die Frage der Verfassungswidrigkeit der Einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweispflicht dem Bundesverfassungsgericht für den Zeitraum ab 7.11.2022 zur Prüfung vor.

Anmerkung: das wäre eine neuerliche Chance des Bundesverfassungsgerichts, sich von der eigenen verfassungswidrigen Rechtsprechung der „Pandemie“ zu distanzieren - nun im Lichte der #RKIFiles und #RKILeaks

https://www.tg-me.com/TomLausen/650 (X🔗) @RA_Friede
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Forwarded from Immer Gesund
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#Landtagswahlen: Wie ist es um die Macht der AfD bestellt?
 
Eine geringe Chance könnte es für die Sperrminorität in
#Sachsen noch geben. Was hat den klaren Sieg der „Blauen" aber insgesamt verhindert?

Zweiter Teil einer Analyse zu den Landtagswahlen im Osten Deutschlands von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZ.media


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Mein Kommentar auf X: Das ist vor allem an die CDU-Wähler gerichtet, die immer noch glauben, dass diese einst konservative und jetzt links-grün-woke Partei noch wählbar ist. Die Koalitionsgespräche in Sachsen und Thüringen sollten von den Wählern in Brandenburg genau verfolgt werden. #Landtagswahlen
Verwaltungsgericht Osnabrück legt Bundesverfassungsgericht Entscheidung über einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht vor - Presseinformation Nr. 19-2024

OSNABRÜCK. Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine - erneute - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.

Der Beschluss (3 A 224/22) ist unanfechtbar.
Generalbundesanwalt beantragt Aufhebung des Urteils gegen Weimarer Familienrichter
Prozessbeobachter: Corona-Aufarbeitung kommt beim BGH an / Richter Christian Dettmar hatte 2021 Maskenpflicht an Schulen untersagt / Kritische Richter und Staatsanwälte befürchten zeitliche Aufschiebung


In der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren zum Urteil des Erfurter Landgerichts gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hat der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft (GBA), Dr. Tobias Handschell, vor dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Aufhebung des Urteils sowie ein neues Hauptverfahren beantragt. Wie das Onlinemagazin „Legal Tribune Online“ berichtet (28. August), sei der objektive Tatbestand aus Sicht Handschells zwar klar erfüllt. Es fehlten in der Urteilsbegründung jedoch Ausführungen, welche den Vorsatz der Tat begründen. (Multipolar)
PAUKENSCHLAG IN OSNABRÜCK
Liebe Community,
Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück hat mit Beschluss vom heutigen Tage (3.9.2024) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 20a IfSG in der Fassung vom 15.3.2022 bis 31.12.2022 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
https://www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgericht-entscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html?fbclid=IwY2xjawFEEVRleHRuA2FlbQIxMQABHbRVq_wP8f65W1wRQ1qDyyMyKF00DSwS-gbJsRapCdVp33pM6mwIWthZWw_aem_qGDvQq11XNqfMaIoZ1kOQw
Nach dieser Vorschrift mussten Beschäftigte im Gesundheitswesen über einen COVID-19-Impf- oder -Genesenennachweis verfügen. Andernfalls konnte das Gesundheitsamt ihnen das Betreten der Arbeitsstelle untersagen.
Das BVerfG hatte zwar § 20a IfSG ursprünglich für verfassungskonform erklärt. Damit wollte sich das VG Osnabrück aber - mit Recht - nicht zufriedengeben angesichts der nunmehr vorliegenden RKI-Protokolle und angesichts des Ergebnisses der Vernehmung von RKI-Chef Lars Schaade.
Das BVerfG wird also erneut über die Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Nachweis einer COVID-Injektion im Gesundheitswesen befinden müssen - und wird angesichts des nunmehr erreichten Verfahrensstandes nicht umhin kommen, sich mit den RKI-Protokollen zu beschäftigen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from Vicky_Richter_Journalist🇩🇪🇺🇸🇧🇷 (Vicky Richter)
The mainstream media is already reporting on this, and I emphasize it again: what is happening in Brazil is an experiment to test how the population reacts. The same scenario could soon be repeated in the USA, the UK, Europe and Germany.

‼️ The Attacks on freedom of expression are not just a "Brazilian problem"; they affect the entire Western world and the free world as a whole. ‼️

🚨 Die Mainstream-Medien berichten bereits darüber, und ich betone es erneut: Was in Brasilien geschieht, ist ein Experiment, um zu testen, wie die Bevölkerung reagiert. Das gleiche Szenario könnte sich schon bald in den USA, Großbritannien, Europa und in Deutschland wiederholen.

‼️ Die Angriffe auf die Meinungsfreiheit sind nicht nur ein „brasilianisches Problem“; sie betreffen die gesamte westliche Welt und die freie Welt insgesamt. ‼️

https://www.tg-me.com/VickyTheRedSparrow/12814
2024/11/05 23:14:27
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