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Die "lapidare" öffentliche Erklärung von Macron heute ist wohl als Affront verstanden worden und hat weiteres Öl ins Feuer der diplomatischen Auseinandersetzung gegossen.
Die Pressemitteilung des MoFa wird nun als ernste Warnung für Frankreich und die EU gewertet, die, bei Beibehaltung der Französischen Linie gegen Durov, zu heftigeren Störungen der Beziehungen zwischen den Vereinigten AE und der EU führen könnten. Eine erste - sehr Ernst zu nehmende - Eskalationsstufe ist erreicht und wird als "öffentlicher Druck" empfunden der hier erzeugt wird.
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👀🌐 Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate interveniert in der Verhaftung von Durov bei der Französischen Regierung! ‼️👀
ABU DHABI, 27. August 2024 (WAM) -- 🗣️ Die VAE verfolgen den Fall ihres Staatsbürgers Pavel Durov, Gründer…
👀🌐 Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate interveniert in der Verhaftung von Durov bei der Französischen Regierung! ‼️👀
ABU DHABI, 27. August 2024 (WAM) -- 🗣️ Die VAE verfolgen den Fall ihres Staatsbürgers Pavel Durov, Gründer…
Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
_______________________________________________________________________________________
‼️ DER FALL Christian Dettmar wird beim BGH verhandelt! ‼️
Nr. 153/2024 vom 23.07.2024
Revisionshauptverhandlung am 28. August 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen)
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 28. August 2024 über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das am 23. August 2023 ergangene Urteil des Landgerichts Erfurt.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.
Der Angeklagte wendet sich mit der Sachrüge und einer auf die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gestützten Verfahrensrüge gegen seine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit der Sachrüge insbesondere die Strafzumessungserwägungen der Strafkammer.
Die Revisionshauptverhandlung findet am Mittwoch, dem 28. August 2024, 10.30 Uhr, im Sitzungssaal Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.
Vorinstanz:
LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21
Karlsruhe, den 23. Juli 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
🟥 Am Mittwoch, 28. August 2024 werde ich als Zuschauerin teilnehmen, nachdem ich in den letzten 4 Jahren seit Einführung von Corona als Anwältin bei Gericht nach meiner Auffassung eine Vielzahl von Maßnahmen und Gerichtsentscheidungen hinnehmen musste, die für mich ganz offensichtlich Rechtsbeugung waren.
🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
www.beatebahner.de
Mitteilung der Pressestelle
_______________________________________________________________________________________
‼️ DER FALL Christian Dettmar wird beim BGH verhandelt! ‼️
Nr. 153/2024 vom 23.07.2024
Revisionshauptverhandlung am 28. August 2024, 10.30 Uhr, im Verfahren 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen)
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 28. August 2024 über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das am 23. August 2023 ergangene Urteil des Landgerichts Erfurt.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.
Der Angeklagte wendet sich mit der Sachrüge und einer auf die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gestützten Verfahrensrüge gegen seine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit der Sachrüge insbesondere die Strafzumessungserwägungen der Strafkammer.
Die Revisionshauptverhandlung findet am Mittwoch, dem 28. August 2024, 10.30 Uhr, im Sitzungssaal Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.
Vorinstanz:
LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21
Karlsruhe, den 23. Juli 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
🟥 Am Mittwoch, 28. August 2024 werde ich als Zuschauerin teilnehmen, nachdem ich in den letzten 4 Jahren seit Einführung von Corona als Anwältin bei Gericht nach meiner Auffassung eine Vielzahl von Maßnahmen und Gerichtsentscheidungen hinnehmen musste, die für mich ganz offensichtlich Rechtsbeugung waren.
🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
www.beatebahner.de
HAINTZ.media
Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle _______________________________________________________________________________________ ‼️ DER FALL Christian Dettmar wird beim BGH verhandelt! ‼️ Nr. 153/2024 vom 23.07.2024 Revisionshauptverhandlung am 28.…
Sollte dieses👆🏻Urteil gegen Christian Dettmar tatsächlich Bestand haben, dann dürfen sich künftig eine Menge Richter auf Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung freuen.
Ich meine damit keine kritischen Richter, ich meine diejenigen, die mit dem Strom schwimmen. Das wäre die logische rechtliche Konsequenz, falls dieses Skandalurteil Bestand haben sollte.
Ich meine damit keine kritischen Richter, ich meine diejenigen, die mit dem Strom schwimmen. Das wäre die logische rechtliche Konsequenz, falls dieses Skandalurteil Bestand haben sollte.
„Mark Zuckerberg hat gerade drei Dinge zugegeben:
1. Die Biden-Harris-Regierung „übte Druck“ auf Facebook aus, Amerikaner zu zensieren.
2. Facebook zensierte Amerikaner.
3. Facebook hat die Geschichte um Hunter Bidens Laptop unterbunden.
Großer Sieg für die Meinungsfreiheit.“ 🔗
1. Die Biden-Harris-Regierung „übte Druck“ auf Facebook aus, Amerikaner zu zensieren.
2. Facebook zensierte Amerikaner.
3. Facebook hat die Geschichte um Hunter Bidens Laptop unterbunden.
Großer Sieg für die Meinungsfreiheit.“ 🔗
Ullrich Vosgerau auf X:
„Es gibt eigentlich gar kein subjektives Recht auf Asyl. Dies aus zwei Gründen:
(1) Das Asylrecht ist im Völkerrecht, auf das das Grundgesetz sich bezieht, ein Recht der Staaten, nicht von Individuen. Grundsätzlich gilt im Völkerrecht das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten. Dieses wird aber durch das Asylrecht durchbrochen, das es bereits völkergewohnheitsrechtlich erlaubt, fremde Staatsbürger, die zu Hause als Verbrecher oder Verräter betrachtet werden, bei sich aufzunehmen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben das Asylrecht nicht neu erfunden, sondern sich positiv auf das Asylrecht im Völkerrecht bezogen. (Dies hatte, anders als gern behauptet, übrigens nichts mit dem Dritten Reich und den deutschen Emigranten zu tun, sondern mit der Verfolgung von Dissidenten im Ostblock). Deshalb steht im GG: "politisch verfolgte genießen Asylrecht" – nicht, daß sie es verlangen oder einklagen könnten!
(2) Nachdem das BVerfG das Asylrecht dennoch als subjektives Individualrecht behandelte (und mithin letztlich Milliarden von Menschen ein potentielles Recht auf Durchführung eines kostenlosen Verwaltungsverfahrens in Deutschland einräumte, das dessen Ergebnis ein Einwanderungs- und Versorgungsanspruch sein konnte!) änderten CDU/CSU, SPD und FDP 1993 das GG und stellten klar, daß niemand, der auf dem Landweg einreist, in Deutschland Asyl finden kann (da er mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben muß). Entsprechend sind solche Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen (§ 18 Asylgesetz).
Die Änderung des GG, die eigentlich zu einem sofortigen Zusammenbruch der "Asylindustrie" hätte führen müssen, wurde aber im Zeichen der Europäisierung und des Schengen-Systems ignoriert. Schon lange vor 2015 wurde die massenhafte Einreise von Asylbewerbern, die z.B. in Italien oder Griechenland Europa betreten hatten, stillschweigend geduldet und in Deutschland Asylverfahren durchgeführt. Dabei folgte man dem – ungeschriebenen und mentalitätsmäßigen – Grundsatz des Europarechts, "Sinn der EU ist, daß Deutschland anderen Mitgliedsstaaten ihre Lasten abnimmt, nicht umgekehrt".
Die deutsche Rechtslage – Abweisung an der Grenze! – widerspricht nicht dem Europarecht, da dieses von der Zuständigkeit des Ersteinreisestaats ausgeht; dieses Prinzip kann aber nicht durchgeführt werden, wenn Asylbewerber nach Deutschland durchreisen dürften und hier auch eingelassen werden. Dennoch wird inzwischen jedenfalls im Ausländerrecht herrschend behauptet, das Unionsrecht gebiete die Einlassung jedes Asylbewerbers nach Deutschland, allein schon weil geprüft werden müsse, welches Ersteinreiseland zuständig sei.
Nirgends ist so klar wie im Asylrecht zu beobachten, daß nicht die Politik rechtlichen Vorgaben folgt (sonst müßte die Grenze bereits seit 1993 zu sein!), sondern die Rechtsauslegung beinah schrankenlos dem Ziel dient, das faktische Regierungshandeln jeweils zu rechtfertigen.
#Solingen
#Islamismus
#EsReicht“
„Es gibt eigentlich gar kein subjektives Recht auf Asyl. Dies aus zwei Gründen:
(1) Das Asylrecht ist im Völkerrecht, auf das das Grundgesetz sich bezieht, ein Recht der Staaten, nicht von Individuen. Grundsätzlich gilt im Völkerrecht das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten. Dieses wird aber durch das Asylrecht durchbrochen, das es bereits völkergewohnheitsrechtlich erlaubt, fremde Staatsbürger, die zu Hause als Verbrecher oder Verräter betrachtet werden, bei sich aufzunehmen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben das Asylrecht nicht neu erfunden, sondern sich positiv auf das Asylrecht im Völkerrecht bezogen. (Dies hatte, anders als gern behauptet, übrigens nichts mit dem Dritten Reich und den deutschen Emigranten zu tun, sondern mit der Verfolgung von Dissidenten im Ostblock). Deshalb steht im GG: "politisch verfolgte genießen Asylrecht" – nicht, daß sie es verlangen oder einklagen könnten!
(2) Nachdem das BVerfG das Asylrecht dennoch als subjektives Individualrecht behandelte (und mithin letztlich Milliarden von Menschen ein potentielles Recht auf Durchführung eines kostenlosen Verwaltungsverfahrens in Deutschland einräumte, das dessen Ergebnis ein Einwanderungs- und Versorgungsanspruch sein konnte!) änderten CDU/CSU, SPD und FDP 1993 das GG und stellten klar, daß niemand, der auf dem Landweg einreist, in Deutschland Asyl finden kann (da er mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben muß). Entsprechend sind solche Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen (§ 18 Asylgesetz).
Die Änderung des GG, die eigentlich zu einem sofortigen Zusammenbruch der "Asylindustrie" hätte führen müssen, wurde aber im Zeichen der Europäisierung und des Schengen-Systems ignoriert. Schon lange vor 2015 wurde die massenhafte Einreise von Asylbewerbern, die z.B. in Italien oder Griechenland Europa betreten hatten, stillschweigend geduldet und in Deutschland Asylverfahren durchgeführt. Dabei folgte man dem – ungeschriebenen und mentalitätsmäßigen – Grundsatz des Europarechts, "Sinn der EU ist, daß Deutschland anderen Mitgliedsstaaten ihre Lasten abnimmt, nicht umgekehrt".
Die deutsche Rechtslage – Abweisung an der Grenze! – widerspricht nicht dem Europarecht, da dieses von der Zuständigkeit des Ersteinreisestaats ausgeht; dieses Prinzip kann aber nicht durchgeführt werden, wenn Asylbewerber nach Deutschland durchreisen dürften und hier auch eingelassen werden. Dennoch wird inzwischen jedenfalls im Ausländerrecht herrschend behauptet, das Unionsrecht gebiete die Einlassung jedes Asylbewerbers nach Deutschland, allein schon weil geprüft werden müsse, welches Ersteinreiseland zuständig sei.
Nirgends ist so klar wie im Asylrecht zu beobachten, daß nicht die Politik rechtlichen Vorgaben folgt (sonst müßte die Grenze bereits seit 1993 zu sein!), sondern die Rechtsauslegung beinah schrankenlos dem Ziel dient, das faktische Regierungshandeln jeweils zu rechtfertigen.
#Solingen
#Islamismus
#EsReicht“
Forwarded from Report24.news
Die Nachwehen des mutmaßlich islamistischen Messerterrors von Solingen sind vielfältig. Die offiziellen Angaben führen zu mehr Fragen als Antworten - und vieles scheint nicht zusammenzupassen. Dubios ist auch ein angeblicher Zeuge, der vom Mainstream-TV durch die Manege geführt wird und mehrere wesentliche Wahrnehmungen gemacht haben will. Social-Media User wollen ihn als Grünpolitiker aus dem 170 km entfernten Herford erkannt haben - doch das dürfte vorschnell geurteilt sein.
Artikel hier lesen: https://report24.news/viele-raetsel-um-solingen-drama-wohl-falsche-verdaechtigung-gegen-gruenen-lokalpolitiker/?feed_id=40930
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Report24
Viele Rätsel um Solingen-Drama - wohl falsche Verdächtigung gegen Grünen-Lokalpolitiker
Dass es sich wahrscheinlich nicht um den Grünen handelt, macht die Geschichten nicht weniger seltsam.
Forwarded from Immer Gesund
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Cyberangriff auf BSW: #Correctiv schlägt wieder zu
Die selbst ernannten Fakten-Checker stellen nun eine Bedrohung für das Bündnis Sahra Wagenknecht dar. Das noch im Aufbau befindliche BSW sieht sich einer zusätzlichen Hürde gegenüber.
Ein Beitrag von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Die selbst ernannten Fakten-Checker stellen nun eine Bedrohung für das Bündnis Sahra Wagenknecht dar. Das noch im Aufbau befindliche BSW sieht sich einer zusätzlichen Hürde gegenüber.
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Cyberangriff auf BSW: #Correctiv schlägt wieder zu
Die selbst ernannten Fakten-Checker stellen nun eine Bedrohung für das Bündnis Sahra Wagenknecht dar. Das noch im Aufbau befindliche BSW sieht sich einer zusätzlichen Hürde gegenüber.
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
„Was bedeutet das für die zahllosen Urteile aus dieser Zeit, die sich auf das RKI gestützt haben? Sie gehen an einem entscheidenden Punkt von falschen Tatsachen aus. Deshalb sind sie im Ergebnis auch juristisch falsch.
Viele Corona-Urteile sind – man muss es so sagen – Fehlurteile.“
https://www.cicero.de/innenpolitik/rki-files-und-die-justiz-urteile-mit-makel
www.tg-me.com/Rosenbusch
Viele Corona-Urteile sind – man muss es so sagen – Fehlurteile.“
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www.tg-me.com/Rosenbusch
Hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott!
Nach dem Attentat von Solingen hat der Wuppertaler Polizeipräsident erklärt, es sei uns selbst überlassen, ob wir uns noch nach draußen wagen. Ist das das Ende des staatlichen Gewaltmonopols?
Ein Kommentar von Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Nach dem Attentat von Solingen hat der Wuppertaler Polizeipräsident erklärt, es sei uns selbst überlassen, ob wir uns noch nach draußen wagen. Ist das das Ende des staatlichen Gewaltmonopols?
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Nach dem Attentat von Solingen hat der Wuppertaler Polizeipräsident erklärt, es sei uns selbst überlassen, ob wir uns noch nach draußen wagen. Ist das das Ende des staatlichen Gewaltmonopols?
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Hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott! Nach dem Attentat von Solingen hat der Wuppertaler Polizeipräsident erklärt, es sei uns selbst überlassen, ob wir uns noch nach draußen wagen. Ist das das Ende des staatlichen Gewaltmonopols? Ein Kommentar von Rechtsanwalt…
Hinweis der Redaktion:
Leider unterlief uns der Fehler, dass der Artikel des Gastautors Rechtsanwalt Christian Moser nicht vollständig veröffentlicht wurde. Die letzten drei Abschnitte fehlten.
Dadurch kann ein falscher Eindruck hinsichtlich seiner Intention entstanden sein, der nicht von ihm beabsichtigt war.
Der Fehler lag einzig bei der Redaktion und wurde nun behoben.
gez. Annika Hoberg
Leider unterlief uns der Fehler, dass der Artikel des Gastautors Rechtsanwalt Christian Moser nicht vollständig veröffentlicht wurde. Die letzten drei Abschnitte fehlten.
Dadurch kann ein falscher Eindruck hinsichtlich seiner Intention entstanden sein, der nicht von ihm beabsichtigt war.
Der Fehler lag einzig bei der Redaktion und wurde nun behoben.
gez. Annika Hoberg
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Nach dem Attentat von Solingen hat der Wuppertaler Polizeipräsident erklärt, es sei uns selbst überlassen, ob wir uns noch nach draußen wagen. Ist das das Ende des staatlichen Gewaltmonopols?
Weißes Haus übte während Corona Druck auf Facebook aus
Mark Zuckerberg äußerte, die US-Regierung habe Facebook während der sog. Pandemie unter Druck gesetzt, Inhalte zu zensieren.
Ein Beitrag von Annika Hoberg, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Mark Zuckerberg äußerte, die US-Regierung habe Facebook während der sog. Pandemie unter Druck gesetzt, Inhalte zu zensieren.
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Weißes Haus übte während Corona Druck auf Facebook aus
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Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor
Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht unserem Magazin „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen.
Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht unserem Magazin „Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen.
multipolar-magazin.de
Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor
„Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt“: Medienaufsicht droht mit Verwaltungsverfahren
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Forwarded from Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
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Rechtsanwältin Beate Bahner ist auch hier im BGH. Der Beginn verzögert sich, weil die Öffentlichkeit noch nicht bollständig eingelassen wurde. Die Kontrollen sind sehr gründlich.
Verurteilung eines Regierungskritikers: Rechtsanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizisten
Rechtsanwalt Augustin reicht Strafanzeige gegen einen Polizisten ein. Sein Mandant wurde wegen eines Facebook-Kommentars verurteilt.
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Rechtsanwalt Augustin reicht Strafanzeige gegen einen Polizisten ein. Sein Mandant wurde wegen eines Facebook-Kommentars verurteilt.
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Verurteilung eines Regierungskritikers: Rechtsanwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Polizisten
Rechtsanwalt Augustin reicht Strafanzeige gegen einen Polizisten ein. Sein Mandant wurde wegen eines Facebook-Kommentars verurteilt.
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Diese Unfähigkeit muss Teil der Delegitimierung des Staates sein, von der der Verfassungsschutz spricht. Nach den Messermorden (Achtung: dieser Begriff ist rechtsextrem) soll das Waffenrecht verschärft werden. Das ist insofern spannend, als dass das Mitführen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen ohnehin längst Verboten ist, § 42 Waffengesetz. Ein Verbot, das etwas bereits verbotenes verbietet, da muss man erst mal drauf kommen.